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Jedes Mitglied hat
bei uns die Möglichkeit in fast allen Abteilungen für den "aktiven Beitrag"
Sport zu treiben.
Beitragsordnung des Sportclub Staig e.V.
1 Beitragsstruktur
Für
die Mitgliedschaft im Sportclub Staig wird ein einheitlicher Beitrag
erhoben, der zwischen aktiven und passiven Mitgliedern sowie einem
Familienbeitrag unterscheidet. Es wird grundsätzlich kein
Abteilungsbeitrag erhoben.
2 Beitragshöhe
Der Vereinsbeitrag pro Jahr beträgt für
3 Familienbeitrag
Der
Familienbeitrag soll der sozialen und wirtschaftlichen Situation von
Familien mit Kindern Rechnung tragen und somit die
Sozialverträglichkeit der Beitragssätze sichern. Sind aus einer Familie
mindestens 3 Personen Mitglied des Vereins, so wird ein Familienbeitrag
erhoben, wenn sich dadurch ein günstigerer Beitragssatz als bei
Einzelerhebung errechnet. Als Familienmitglieder im Sinne dieser
Beitragsordnung gelten beide Elternteile bzw. ein Elternteil sowie
Kinder unter 18 Jahren. Die Beitragsfreiheit ist auf Kinder und
Jugendliche unter 18 Jahren beschränkt. Kinder und Jugendliche, die das
18. Lebensjahr vollendet haben, bleiben bei der Berechnung der
Voraussetzungen für den Familienbeitrag unberücksichtigt.
4 Mitglieder über 18 Jahre in Ausbildung
Für
aktive Mitglieder über 18 Jahre in Ausbildung wird gegen Vorlage einer
Ausbildungs- bzw. Studienbescheinigung ein ermäßigter Beitrag erhoben.
Die Bescheinigung ist jährlich spätestens bis zum 31. März auf der
Geschäftsstelle des SC Staig vorzulegen.
5 Beitragsfreiheit
Beitragsfrei sind Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder des Vereins.
6 Beitragserhebung
Der Jahresbeitrag wird im ersten Quartal eines Geschäftsjahres fällig.
7 Sonderregelung für die Tennisabteilung
Neben
den unter Tz. 2 und 3 dargestellten Beiträgen erhebt die
Tennisabteilung für die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung
zusätzliche Abteilungsbeiträge, die in einer abteilungsinternen
Beitragsregelung festgelegt sind. Die Mitgliedschaft in der
Tennisabteilung setzt die gleichzeitige Mitgliedschaft im SC Staig e.V
voraus.
Vorstehende Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 26.03.2010 beschlossen. Sie gilt ab dem Geschäftsjahr 2010.
Staig, 26.03.2010